In der juristischen Auseinandersetzung um den Bremer Makakenforscher Andreas Kreiter wird es um Fragen von Ruhm und Ansehen gehen: Das Tierschutzgesetz fordert das.
Der Bremer Senat muss sein Nein zu weiteren Affen-Versuchen an der Bremer Universität besser begründen. Das Verwaltungsgericht hob den Ablehnungsbescheid auf.