Das rot-grüne Prositutionsgesetz sollte Sexarbeiter*innen helfen. Zwanzig Jahre später arbeiten viele unter elenden Bedingungen. Hilft nur noch ein Sexkaufverbot? Eine Reportage von Berlins bekanntestem Strich 4–5
Prostitution ist nicht sittenwidrig, urteilt das Berliner Verwaltungsgericht. Sex für Geld müsseals „Teil des Zusammenlebens“ akzeptiert werden. Rot-Grün begrüßt die Entscheidung