Die Arbeiterwohlfahrt muss in Bremerhaven den „Tarifvertrag Pflege in Bremen“ anwenden. Das hat das Arbeitsgericht entschieden. Die AWO muss nun mehr Urlaub gewähren und Sonderzahlungen leisten
Die Kirche darf von ihren Beschäftigten keine Loyalität einfordern. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts schränkt die kirchliche Macht nicht wirklich ein.
Der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag hat drei Journalisten gegen ihren Willen versetzt. Zu unrecht, urteilte das Arbeitsgericht. Der Verlag zeigt sich stur.