Die Postgewerkschaft GNBZ ist nicht tariffähig, urteilt das Kölner Arbeitsgericht. Damit bestätigt es einen Verdacht der Gewerkschaft Ver.di: Die GNBZ wurde 2007 von den Arbeitgebern finanziert, um den Post-Mindestlohn auszuhebeln
Das Pulver aus Laserdruckern löste bei T. C. wahrscheinlich Asthma aus. Weil er zu oft krank war, darf ihm sein Arbeitgeber kündigen, entschied jetzt ein Gericht