Nachdem sie auf dem Skandal-Video aus Sylt zu sehen waren, wie sie rassistische Texte grölten, haben mehrere Beteiligte ihren Job verloren, ihre Fotos wurden von Medien veröffentlicht. Muss das sein?
URTEIL Die Kirchen dürfen weiterhin ihr eigenes Arbeitsrecht anwenden, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden – aber unter strengeren Voraussetzungen, sodass auch Ver.di sich als Sieger fühlt
Streiks passen nicht zur „christlichen Dienstgemeinschaft“ sagen Kirchenvertreter – schlechte Bezahlung offenbar schon. Seit Jahren streiten deshalb Kirche und Ver.di.
Das Bundesarbeitsgericht lässt Verdachtskündigungen ebenso zu wie die Kündigung wegen des unerlaubten Verzehrs geringwertiger Dinge. Beispielsweise eines Stücks Kuchen.
In Deutschland wird der Kündigungsschutz gelockert, weil die Arbeitgeber Gerichtsverfahren fürchten. Dass dadurch auch Jobs entstehen, glaubt niemand. Größere Unsicherheit wird junge Leute von der Familiengründung abhalten