Acht Ostdeutsche waren gegen ihre Kündigungen vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Gestern gab Karlsruhe fünf Klägern recht. Ex-Unirektor Heinrich Fink blieb erfolglos ■ Aus Karlsruhe Christian Rath
Die 100prozentige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bleibt bestehen, meint die IG Metall. Nach ihrer Ansicht geht Tarifvertrag vor Bundesgesetz ■ Aus Frankfurt/Main Klaus-Peter Klingelschmitt