Statt Haftverschonung weiterhin Isolation
■ In ihrem Hungerstreik fordern die Gefangenen aus der RAF und anderen Gruppierungen des militanten Widerstandes die Freilassung von vier kranken, haftunfähigen Gefangenen / Justizapparat beharrt auf dem Standpunkt: „Es gibt zur Zeit niemanden aus dem Bereich dieser Gefangenen, der haftunfähig ist“
8.3.1989