Der Paragraph 129a findet gegen Rechtsradikale so gut wie keine Anwendung/ Die Bundesanwaltschaft mag keinen „Rechtsterrorismus“ entdecken, obwohl die Vernetzung von rechtsradikalen Gruppen voranschreitet ■ Von Bernd Siegler
■ Sachsens Generalstaatsanwalt Jörg Schwalm (50), einst befristete Leihgabe der bayerischen Justiz an Sachsen, jetzt ganz im Dienst des neuen Freistaats, zum Umgang der Justiz mit rechtsextremen Straftätern