Rückschläge und Anschläge: RZ in Aktion und vor Gericht
Zu den Verhaftungen von Ulla Penselin und Ingrid Strobl und den Durchsuchungen im letzten Dezember gibt es verschiedene Einschätzungen. Sicher aber ist, daß die Bundesanwaltschaft nach den zahlreichen Anschlägen der „Revolutionären Zellen“ zur Thematisierung der BRD-Flüchtlingspolitik und den Attacken der „Roten Zora“ gegen die Adler-Filialen gegen diese Gruppen in die Offensive gehen wollte. Dazu gehört neben Fahndung, Durchsuchungen und Verhaftungen auch der Versuch Stimmung gegen die „terroristische Veeinigung“ zu schüren, eine Information über deren Politik und eine Diskussion darüber durch die Androhung des Paragraphen 129a zu unterbinden. Um wenigstens ansatzweise zu erklären, warum die Bundesanwaltschaft gerade jetzt und gerade gegen die „Revolutionären Zellen“ und die „Rote Zora“ vorgeht und weil leider keiner der raren Interviewtermine der vielbeschäftigten Zellen und Zoras zu ergattern war, ein kurzes Portrait dieser bewaffnet, aber auch oft genug mit der Schreibmaschine kämpfenden Gruppen.Das Portrait macht auch deutlich, daß das Bild, das Staatsanwaltschaften und Gerichte in den bisherigen fünf Prozessen gegen angebliche RZ-Mitglieder zeichnen, wenig überzeugend geraten ist. Die Beweislage ist immer dürftig, fast die einzige Quelle, aus der die Staatsschutzsenate schöpfen konnten, sind die Ausgaben des ‘Revolutionären Zorn‘ bis 1978. Je größer das öffentliche Interesse an den Verfahren war, desto geringer waren in der Regel die Möglichkeiten, die Angeklagten auch tatsächlich zu verurteilen.
27.7.1988