■ Koalitionskrach über die Übernahme der unstrittenen Sicherheitsgesetze, die heute zur Abstimmung stehen/Ströbele: Kronzeugenregelung verfassungswidrig
■ Der Streit um die Mindeststrafe bei Vergewaltigung geriet bei den Grünen zur Zerreißprobe zwischen Fraktion und Partei. Jetzt entschied der Bundesparteitag in Münster mit großer Mehrheit für eine Mindeststrafe von zwei Jahren. Wir dokumentieren die Begründung der Bundesarbeitsgemeinschaft Frauen. Martha Rosenkranz ist auch Mitglied im Bundesvorstand
■ Der Delegiertenrat stritt am Mittwoch abend über das dritte Essential / Die AL wird der Übernahme der Sicherheitsgesetze voraussichtlich am 1.Juni zustimmen
Beratung der Sicherheitsgesetze in den Bundesratsausschüssen verdeutlicht neue Stimmverteilungen / Bundesratsplenum weiter CDU-geführt: Gegen die Union geht nichts ■ Aus Bonn Gerd Nowakowski
■ Bundestag verabschiedet Sicherheitsgesetze / Verschärftes Demonstrationsrecht und Kronzeugenregelung / SPD, Grüne und sechs Abgeordnete der FDP dagegen
■ Vermummung jetzt Straftat / Polizei darf jetzt bei Versammlungen mitfilmen / Zehn Jahre Höchststrafe für „Störung öffentlicher Betriebe / Kronzeugenregelung bis Ende 1992
Zum zweitenmal brachten die Grünen den „Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Gleichstellung von Homo- und Heterosexualität“ in den Bundestag ein / Die Aids-Enquetekommission des Deutschen Bundestags plädiert für die Streichung des Paragraphen 175 ■ Aus Bonn Ferdos Forudastan
■ Bremer Verwaltungsgericht verurteilt umfassende Fotoüberwachung einer friedlich verlaufenden Demonstration / Derartige Maßnahmen sind nur zulässig, wenn „unmittelbare Gefahr“ bestehe