■ Im 129a-Verfahren gegen die Journalistin wird noch einmal in die Beweisaufnahme eingestiegen Aussagen von zwei BKA-Beamten zum „Wecker-Programm“ werden überprüft
Verteidigerplädoyer im Düsseldorfer 129a-Verfahren gegen die 37jährige Journalistin / Die Bundesanwaltschaft habe im gesamten Verfahren keinerlei Fakten vorgelegt / Ohne „Krücke 129a“ hätte es keine Anklage geben können ■ Aus Düsseldorf Gitti Hentschel
Bundesanwälte halten die Journalistin für schuldig, ein Sprengstoffverbrechen begangen und eine terroristische Vereinigung unterstützt zu haben / Ihr berufliches Engagement spreche zudem für eine „gewollte und bewußte Beteiligung“ an dem Anschlag ■ Aus Düsseldorf Gitti Hentschel
Im Düsseldorfer Prozeß gegen Ingrid Strobl mußten zwei BKA-Beamte erneut vernommen werden, weil sie bei ihrer ersten Aussage einen Ermittlungsstrang unter den Tisch fallen ließen ■ Aus Düsseldorf Gitti Hentschel
Staatsschutzsenat in Frankfurt verurteilt Mike K. zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe / Geständnis und „Abkehr“ wurden als strafmildernd gewertet ■ Aus Frankfurt Heide Platen
■ Im Strobl-Prozeß weist Richter Arend daraufhin, daß keine Beweise für die Mitgliedschaft in den Revolutionären Zellen vorliegt In Frage käme aber eine Verurteilung wegen „Unterstützung“ der RZ / Bundesanwaltschaft in Nöten
Gericht deutet mögliche Änderung der Rechtslage an / Struktur der „Revolutionären Zellen“ steht im Mittelpunkt einer Fülle neuer Beweisanträge der Verteidigung / Wurde Ingrid Strobl seit Mai 1985 beschattet? ■ Von Gitti Hentschel
Im Rahmen der §129a-Ermittlungsverfahren ist das Auskunftsverweigerungsrecht faktisch aufgehoben: Immer mehr ZeugInnen droht Beugehaft / „Eklatante Verletzung von Beschuldigtenrechten“ ■ Von Ulrike Helwerth
„Das sind zwei Welten, die sich hier begegnen“, konstatierte Schwarzer zu ihrer Ladung vor Gericht / Anschlag auf Lufthansagebäude sei Banalität / Bundesweites Krüppelforum zum Prozeßbesuch aufgerufen ■ Aus Düsseldorf Gitti Hentschel