Ein Spitzel für zwei Dienste
Jahrelang bediente sich der Berliner Verfassungsschutz eines V-Mannes in der Kreuzberger Szene, der gleichzeitig den Rang eines Polizeihauptmeisters innehatte Diese Personalunion verstößt eindeutig gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Trennung von Polizei und Geheimdiensten ■ Von Wolfgang Gast
26.1.1989