■ Knappe drei Stunden verhandelten gestern Karlsruhes Richter öffentlich über das neue Abtreibungsrecht/ Politische Prominenz vertrat die gegensätzlichen Standpunkte
■ Nach kurzer Verhandlung und langer Beratung gaben die Karlsruher Verfassungsrichter dem Antrag von CDU-Abgeordneten und dem Land Bayern auf Einstweilige Anordnung statt
■ Das Verfassungsgericht entscheidet heute über die Klagen gegen die Neuregelung des Paragraphen 218 Eine einstweilige Anordnung scheint sicher/ Der Einigungsvertrag sorgt für Verfassungs-Wirrwarr