Das OVG Münster hat einem 43-jährigen in zweiter Instanz Recht gegeben. Der hatte dagegen geklagt, dass die Polizei ihn wegen seiner Hautfarbe kontrolliert hatte.
Die Hamburger Polizei gibt vor dem Verwaltungsgericht erstmals die Rechtswidrigkeit eines Racial-Profiling-Einsatzes zu. Trotzdem will sie damit weitermachen.