Leistungskürzungen für versäumte Termine – das hält das Gothaer Sozialgericht für verfassungswidrig. Nun muss sich Karlsruhe mit der Frage beschäftigen.
Das Verfahren wird kurz sein: Entweder lässt sich der Partei keine konkrete Gefahr nachweisen oder sie wird verboten, weil sie demokratiefeindlich ist.