Die Ärztin Kristina Hänel muss 6.000 Euro zahlen, weil sie Abtreibungen als Leistung auf ihrer Homepage anbietet. Das Urteil ist leider keine Überraschung.
Schwangerschaftsabbrüche haben im Strafrecht nichts verloren, sagt Cornelia Möhring. In einem ersten Schritt sollte der Paragraf 219a gestrichen werden.
Ein evangelikaler Klinikkonzern will Frauen nach einer Abtreibung eine „begleitende psychosoziale Betreuung“ anbieten. Neutral und ergebnisoffen kann diese nicht sein.