Keine Mehrfachurteile für Totalverweigerer
Eine Frankfurter Richterin erkannte sogar die Beweggründe zur Verweigerung des Zivildienstes an / Doppelte und dreifache Bestrafung, wie bisher gehandhabt, seien rechtswidrig / Gutes Ende nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen ■ Von Markmeyer/Platen
2.6.1990