Grundsätzlich müssen alle Geldgeschenke bei Hartz-IV- und Sozialgeld-EmpfängerInnen auf die „Bedürftigkeit“ angerechnet werden. Nur per Einzelfallprüfung werden KonfirmandInnen davon verschont. Wer Bargeschenke gegenüber der Bagis verschweigt, handelt ordnungswidrig. Bei der Bagis sind aber keine Fälle aus Bremen bekannt
Handelskrankenkasse setzt jährlichen „Klinikführer“ für Bremen durch. Von einem transparenten Vergleich der medizinischen Qualität ist der aber noch weit entfernt. Klar jedoch ist schon jetzt: Guter Service muss nicht teurer sein