Sie gelten als Terrorismus-Aussteiger: zehn RAF-Mitglieder, die in den 80er-Jahren in die DDR abgetaucht waren. Doch sind sie dort wirklich geblieben oder waren sie zu Aktionen weiterhin auch in der Bundesrepublik unterwegs? Die Publizistin Regine Igel hat im Stasi-Archiv in Berlin Dokumente entdeckt, die auf Visiten in Stuttgart und Ludwigshafen schließen lassen
Keine V-Leute beim Nationalsozialistischen Untergrund (NSU)– so beruhigten „Tagesschau“ und „heute“ am 4. Juli ihr Publikum, nachdem erstmals Abgeordnete des Bundestags in die Akten des Verfassungsschutzes schauen konnten. Aber ist das wirklich so?
Aufklärung im Mordfall Buback, der die Republik seit Jahrzehnten bewegt, sieht anders aus. Das Oberlandesgericht Stuttgart scheiterte jetzt an einer Mauer aus RAF und Staatsschutz. Verena Becker ist zu vier Jahren Haft verurteilt. Allerdings nicht wegen des Dreifachmordes von Karlsruhe, sondern eher wegen ihrer Mitgliedschaft in der RAF. Das politische Attentat auf den Generalbundesanwalt vom 7. April 1977 bleibt ungeklärt. Was in geschwärzten Akten steht, ist ein Staatsgeheimnis. Analyse einer Kapitulation
Wenn V-Leute in eine fremde Organisation eindringen, erfährt ein Geheimdienst nicht nur etwas, sondern muss auch in ihrem Sinne handeln, um nicht enttarnt zu werden. Was am Beispiel der Neonazizellen sichtbar wird, gehört zur Praxis des Verfassungsschutzes. Auch in der RAF in den 70er-Jahren spielte er eine größere Rolle, als man bisher wusste. Das zeigt in besonderer Weise der Buback-Becker-Prozess vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart
Wenn es nach der Bundesanwaltschaft gegangen wäre, hätte es diesen Prozess nicht gegeben. Er firmiert zwar unter RAF-Prozess, immer mehr geht es aber auch um die Rolle der Staatsschutzorgane. Eine kritische Zwischenbilanz des Stuttgarter Becker-Buback-Prozesses nach einem Jahr
Größer und älter als die anderen: Das Bremer Institut für Familienplanung, eine Pro Familia-Tochter, wird 25 Jahre alt und feiert sich mit Sekt und einer Fachtagung zur Qualitätssicherung