ASYL Wer nach Syrien zurückkehrt, habe durch das Assad-Regime grundsätzlich nichts zu befürchten, so das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Es lehnte ab, einem Syrer den besseren Flüchtlingsstatus zuzusprechen. Er darf deshalb seine Familie nicht nachholen
Mit Verspätung soll das neue Zentralgebäude der Uni Lüneburg ab dem Wintersemester genutzt werden. Die Studierendenschaft verweigert den Einzug in den Bau.