Wenn der Staatsanwalt gegen Polizei ermittelt ...
■ „Hetzjagd auf Demonstranten“ bei Anti-Reps-Demo 1991 für die Polizei ohne Folgen: Daß es bei dem Einsatz strafbare Handlung gab, hält der Staatsanwalt für „möglich“, eigene Ermittlungen gegen Polizisten nicht für nötig
15.8.1994