Im „Fall Daschner“ argumentiert die Verteidigung mit Bezug auf eine höhere Moral. Dabei geht es beim Vorwurf der Folter um die Verteidigung prinzipieller Rechtsnormen
Brauchen wir angesichts rechtsradikaler Hetze Gesetze gegen „geistige Gewalt“? Kann das freie Wort „mörderisch“ werden? Eine Antwort auf Michel Friedmans Äußerungen über Meinungsfreiheit und antisemitische Propaganda ■ Von Horst Meier