Das Verbot gegen die „Querdenken“-Demonstrationen hätte man sich sparen können. Denn die Anstecklungsgefahr beim sommerlichen Open-Air-Happening ist gering.
Das Bundesverfassungsgericht billigt Psychiatriepatienten, die keine Neuroleptika wollen, ein „Recht zur Krankheit“ zu. Es zählt die Patientenverfügung.
Banker, Anwälte, Investment-Profis haben mit geschickten Tricks Steuern hinterzogen – und wurden erwischt. Auch an Olaf Scholz bleibt vom Cum-Ex-Skandal etwas hängen.