Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass Influencer*innen grundsätzlich ohne Werbehinweis auf Firmen verlinken können. Es gelten aber Einschränkungen.
Auf Bitten der Länder soll der Bundestag am Mittwoch die seit März 2020 geltende epidemische Lage verlängern. Das vereinfacht mögliche neue Verschärfungen.