Der Unterschied zwischen subsidiärem Schutz und Asyl? Asylberechtigte Flüchtlinge bekommen schneller ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht.
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FISKUS Vor einigen Jahren gab es Steuerbegünstigungen für abgasarme Neu-Kfz. Nun kann es zu Nachforderungen kommen
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Der Innenminister schlägt massive Verschärfungen für Dublin-Flüchtlinge vor. Sie sollen nur noch Proviant und Reisetickets erhalten.
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Die EU möchte eine gemeinsame Liste „sicherer Herkunftsstaaten“ einführen. Die EU-Innenminister beraten sich auf einer Sondersitzung.
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Er zog bis zum Verfassungsgericht: Michael Fengler hat das Versammlungsverbot in Heidenau gekippt. Zur Demo schaffte er es dann aber doch nicht.
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Der geschasste Generalbundesanwalt protestiert gegen eine Weisung des Justizministers. Der sagt, eine solche habe es nie gegeben. Wer hat recht?
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Harald Range beschuldigte den Justizminister eines „Eingriffs in die Justiz“. Der warf ihm vor, die Tatsachen zu verdrehen und entließ ihn vorzeitig.
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Harald Range ist ein freundlicher älterer Herr. Mutig klagte er Beate Zschäpe als Mittäterin des NSU an. Bei der NSA-Überwachung blieb er vorsichtig.
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DEBATTE Der Europarat fordert, „nicht einverständlichen“ Sex zu bestrafen. Dem entspricht der Entwurf aber noch nicht
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Derzeit können viele Arten von sexuellen Übergriffen nicht bestraft werden. Das Justizministerium will die Lücken nun schließen.
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Nach dem Scheitern der Verhandlungen wurde Erstaunliches behauptet, vor allem von der EU. Manches stimmt schlicht nicht.
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Beate Zschäpe will ihre Pflichtverteigerin Anja Sturm mit einem Misstrauensantrag loswerden. Das dürfte nicht so einfach werden.
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Das Gesetz zur Tarifeinheit soll die Macht von kleinen Gewerkschaften verringern. Verzögert die Bahn aus Kalkül den Abschluss?
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Der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung liegt früher vor als erwartet. Für eine kritische Bewertung bleibt bei dem Tempo kaum Zeit.
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Das OVG Hamburg hat ausführlich begründet, warum es die Regelung der Gefahrgebiete für verfassungswidrig hält.
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V-Leute sollen künftig nicht mehr bestraft werden, wenn sie szenetypische Delikte wie den Hitler-Gruß begehen. So will es die Bundesregierung.
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Für Demonstrationsverbote ist juristisch eine unmittelbare Gefahr notwendig. In Dresden ist das nicht der Fall. Das Verbot dürfte rechtwidrig sein.
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Ganze 34 Jahre nach dem Anschlag ermittelt die Bundesanwaltschaft erneut. Ausschlaggebend war die Aussage einer Zeugin.
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Der Europäische Gerichtshof schützt die Rechte verfolgter Homosexueller bei der Prüfung ihrer Glaubwürdigkeit: Homo-Tests sind unzulässig.
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