Die Bundesanwaltschaft stuft die RAZ, die bisher mit kleinen Brandanschlägen auffiel, als „kriminelle“ und nicht als „terroristische“ Vereinigung ein. Bravo!
Nach den Unregelmäßigkeiten im Vorfeld muss es für alle Journalisten gleiche Bedingungen geben. Es ist sinnvoll, ein unangreifbares Verfahren zu wählen.