Noch ist die Bremer Linie zur Beweissicherung beim Drogendeal umstritten. Doch signalisiert das Justizressort „Optimismus“, dass Verdächtige in U-Haft kommen können. Den „dringenden Tatverdacht“ als Voraussetzung könnte ein Röntgenbild erbringen. Voraussetzung: Der Beschuldigte hält still
Rechtsfragen bei der Brechmittelvergabe: Das BVerfG hat schon 2001 angemahnt, „im Hinblick auf das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit“ seien „verfassungsrechtlich relevante Fragen zu klären“. Die Bremer Theorie trennte sauber zwischen der Gewalt der Polizei und dem ärztlichen Vollzugs
Innendeputation der Bürgerschaft tagte zum Thema „Brechmittel-Skandal“. Die Grünen sehen alle Vorwürfe bestätigt und fordern den Rücktritt, Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) hat sich „nichts vorzuwerfen“
In einem Verfahren wegen Amtsanmaßung wird der Angeklagte wohl freigesprochen, weil er zum Tatzeitpunkt im Knast saß. Die Staatsanwaltschaft hat das übersehen. Von einer eventuellen Überlastung will niemand sprechen