Umweltministerin Steffi Lemke will den Abschuss von Wölfen in bestimmten Fällen erleichtern. Bayern reicht das nicht, dort fordert man ein noch schnelleres Vorgehen.
Das Landgericht Frankfurt erklärt einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ über Till Lindemann für zulässig. Damit stärkt es Recherchen zu #metoo-Fällen.
Juristisch muss der Rammstein-Sänger wohl nichts mehr befürchten. Die Staatsanwaltschaft hätte länger auf Berichte von Betroffenen warten müssen, bemängeln Kritiker.