KUNSTERBEN Die „Vereinbarung zum Nachlass von Cornelius Gurlitt“ stellt klar: In Deutschland verbleiben nur Werke unklarer Herkunft, alles andere geht in die Schweiz
Das Urteil war kein Angriff auf die Pressefreiheit, sagt Koen Lenaerts, Vizepräsident des EU-Gerichtshofs. Das Gericht sei ein Schützer von Demokratie und Grundrechten.