Sind Gefängnis und das Prinzip „Im Zweifel für den Angeklagten“ noch zeitgemäß? Hannah Hettich und ihr Kollektiv fragen nach einem neuen Umgang mit Gewalt.
Das Landgericht Frankfurt erklärt einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ über Till Lindemann für zulässig. Damit stärkt es Recherchen zu #metoo-Fällen.