Haftbefehl gegen NS-Mörder
UdSSR bietet Beweise gegen Maikovskis an / Der Kriegsverbrecher erhielt ein Visum für die Bundesrepublik, weil „nichts gegen ihn vorliegt“ / Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt wegen Mordes und Beihilfe zum Mord ■ Von Gerd Nowakowski
20.10.1988