„Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ straflos
Der Bundesgerichtshof kennzeichnet die in Nazi- und rechtsextremen Kreisen gebräuchliche Parole als Fantasiegebilde, dessen Verwendung nicht strafbar ist. Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Paul Spiegel, nennt Urteil „nicht nachvollziehbar“
29.7.2005