Im Fall einer abgeschobenen Kurdin entschied jetzt das Gericht, dass die Frau bleiben soll, wo sie ist – fern von Deutschland, ihrem Mann und ihrer Familie
■ In Bremens Behördenstuben sind Beschwerden ein lästiges Übel – das Beispiel Arnsberg (NRW) zeigt, daß bürgerfreundliche Verwaltungsreform geradezu auf Beschwerden angewiesen ist