Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster klagt die AfD gegen ihre Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall. Auch am zweiten Tag setzt sie auf Blockade.
Die Legalisierung von Abtreibungen sei keine rein juristische Frage, sagt Jura-Professorin Liane Wörner. Sie prüft, ob sich Abbrüche anders regeln ließen.
Von häuslicher Gewalt Betroffene müssen für Schutz oft selbst bezahlen. Die Bundesregierung verfehlt ihr Versprechen einer „verlässlichen Finanzierung“.