■ Mit der Bioethik-Konvention sollen medizinische Experimente mit Kindern, geistig Behinderten und altersverwirrten Patienten zulässig werden. Der Völkerrechtsvertrag ist von der Bundesregierung noch nicht unterschrieben. Doch auch ohne die umstrittene Richtlinie forschen Ärzte an der Berliner Charité bereits mit Patienten, die im Wachkoma liegen.
Von
Klaus-Peter Görlitzer