„Marktführung, Beherrschung, Alleinstellung“
■ Das Bundeskartellamt spricht in seiner Begründung für die Untersagungsverfügung in Sachen Daimler-MBB-Fusion eine überaus deutliche Sprache: Bereits jetzt teilen sich MBB sowie die Daimler-Töchter MTU, Dornier und AEG viele Teilmärkte, insbesondere auf dem Markt für Kriegsgerät / Auch Airbus kein Grund
27.4.1989