Ein Gericht erklärt den Beschluss der EU-Kommission zur Coronabeihilfe für die Fluggesellschaft für nichtig. Denn: Das Insolvenzverfahren lief schon vor der Pandemie.
Um Infektionen zu vermeiden, soll der Nachbarsitz in Zug und Flugzeug frei bleiben – aber nur bei Mitarbeiter*innen von Bundesbehörden auf Dienstreise.
Der weltgrößte Reisekonzern erwartet keine baldige Auslieferung des Unglücksfliegers 737 Max. Er profitiert von der Insolvenz des Konkurrenten Thomas Cook