amnesty international und die USA unterstützen den Waffenhändler vorm kanadischen Supreme Court: Er sei willkürlich verhaftet worden. Zu klären sei die grundsätzliche Frage, wie eine Privatperson einen Staat verklagen kann
Gegen Millionenbeträge verhalf ein Hamburger Ingenieur Baufirmen zu Aufträgen. Sein Spezialgebiet: Müllverbrennungs- anlagen. Manager der Firma Steinmüller, die Kölner Skandalanlage baute: „Ohne ihn hätten wir keine Chance gehabt“
Karlsruhe erklärt Vermögensstrafe für verfassungswidrig: Als Strafe für Organisierte Kriminalität zu ungenau. Neuregelung wird nicht erwartet. Grüner Beck zufrieden
Düsseldorfer Gericht erklärt Rasterfahndung nach dem 11. September für zulässig. Bemängelt wurde nur die massenhafte Erfassung deutscher Staatsbürger in NRW. Ein Jordanier und ein Marokkaner müssen sich das Rastern gefallen lassen
Klage abgewiesen: Bundesverfassungsgericht sieht Rechte des CDU-Abgeordneten Ronald Pofalla nicht verletzt. Aufhebung der Immunität und Hausdurchsuchungen sind möglich – auch drei Tage vor einer Landtagswahl
Heute wird in Hamburg der Fall eines in der Ostsee gesunkenen Fischkutters neu verhandelt – es ertranken drei Seeleute. Zwei Mitarbeiter des NDR sehen einen möglichen Zusammenhang mit einem Marinemanöver
Oberverwaltungsgericht Schleswig bemängelt Verfahren des Wahlausschusses und verhindert, dass der kritische Richter an den Bundesgerichtshof berufen werden kann
Rechtsstreit beigelegt: taz-Artikel über Vorliebe des Trierer Bischofs für schnelle Autos darf wieder gelesen werden. Bistum muss Großteil der Gerichtskosten tragen
Das Urteil des BGH zur Unterhaltspflicht für Frauen, die nach der Scheidung wieder arbeiten, kommt den heutigen Lebensplanungen entgegen, meint der Experte für Familienrecht, Siegfried Willutzki
BGH erlaubt Internetadressen mit Gattungsbegriffen: „Mitwohnzentrale.de“ ist kein Wettbewerbsverstoß. Rechtmäßigkeit von Domain-grabbing weiterhin ungeklärt
Jahrelang wurde Andrea Klump als wichtiges Mitglied der Roten Armee Fraktion gejagt. Das war eine falsche Spur, wird der Richter heute zugeben. Die Bundesanwaltschaft ist zwar blamiert, aber Klump muss mit einer langjährigen Haftstrafe rechnen