Düsseldorfer Gericht erklärt Rasterfahndung nach dem 11. September für zulässig. Bemängelt wurde nur die massenhafte Erfassung deutscher Staatsbürger in NRW. Ein Jordanier und ein Marokkaner müssen sich das Rastern gefallen lassen
Düsseldorfer Gericht erklärt Rasterfahndung nach dem 11. September für zulässig. Bemängelt wurde nur die massenhafte Erfassung deutscher Staatsbürger in NRW. Ein Jordanier und ein Marokkaner müssen sich das Rastern gefallen lassen
Düsseldorfer Gericht erklärt Rasterfahndung nach dem 11. September für zulässig. Bemängelt wurde nur die massenhafte Erfassung deutscher Staatsbürger in NRW. Ein Jordanier und ein Marokkaner müssen sich das Rastern gefallen lassen
Düsseldorfer Gericht erklärt Rasterfahndung nach dem 11. September für zulässig. Bemängelt wurde nur die massenhafte Erfassung deutscher Staatsbürger in NRW. Ein Jordanier und ein Marokkaner müssen sich das Rastern gefallen lassen