Luftwaffe verzichtet auf den Beginn der Übungsflüge über dem brandenburgischen „Bombodrom“ am 18. August – und kommt einem Urteil damit zuvor. Bis 30. September entscheidet das Verwaltungsgericht endgültig, ob die Tiefflieger starten dürfen
Bahn AG und Regierung einigen sich über Liegenschaftsverwertung. Der Bund zahlt drauf und verzichtet auf verkehrspolitischen Einfluß ■ Von Hermann Abmayr