Abschied vom Prinzip Staatsgeheimnis
Auch der Bund verpflichtet seine Behörden, Informationen an Bürger freizugeben. Auskunft und Akteneinsicht binnen einem Monat – im Prinzip. Keine Offenheit, wenn internationale Beziehungen, die Bundeswehr oder die Sicherheit bedroht sind
17.12.2004