Auch bei der Europawahl gilt in Deutschland die Fünfprozenthürde und verstellt Kleinparteien den Weg. Drei Wähler klagen vorm Bundesverfassungsgericht.
Der Europäische Gerichtshof rügt Deutschland wegen einer rückwirkenden Verlängerung der Sicherungsverwahrung. Ein Sexualtäter hatte erfolgreich geklagt.
Die Bundesanwaltschaft fordert zweieinhalb Jahre Haft für Filiz G., Frau des Anführers der Sauerland-Attentäter. Die bereut ihre Taten: "Ich habe meiner Religion geschadet."
Die Bundesregierung will nachgezogenen ausländischen Ehegatten erst nach drei statt bisher zwei Jahren ein Aufenthaltsrecht geben. Für viele TürkInnen wird das nicht gelten.
Heiratet ein geschiedener Mann noch einmal, muss seine Frau aus erster Ehe nicht mehr auf Unterhalt verzichten. Ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs wurde korrigiert.
Das Bundesverfassungsgericht will klagenden Straftätern nicht helfen. Seiner Ansicht nach habe der Gerichtshof für Menschenrechte "Sicherheitsinteressen" übersehen.
Jahrzehnte lang hat der Verfassungsschutz den Bürgerrechtler Rolf Gössner rechtswidrig ausgespäht, urteilt Verwaltungsgericht Köln. Wer ihn denunziert hat, erfährt Gössner nicht.
Rückendeckung vom Ex-Kampfgenossen: Peter-Jürgen Boock sagt im Prozess gegen Verena Becker aus, sie habe bei der Planung des Buback-Mords nicht als Einpeitscherin gewirkt.
Das Bundessozialgericht hat das Jobcenter Saarbrücken verpflichtet, einem Hartz-IV-Empfänger die Kosten für die private Krankenversicherung voll zu bezahlen.
FLÜCHTLINGE Borka T. war psychisch schwer krank und in fachärztlicher Behandlung. Trotzdem wurde sie abgeschoben. Im Kosovo gab es weder einen Arzt für sie noch Medikamente. Einen Monat später war sie tot
Ein Rechtsterrorist sollte fünf Jahre lang kein "rechtsextremistisches Gedankengut" veröffentlichen dürfen. Das Bundesverfassungsgericht kippt das Verbot.
Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung wirft Hamburgs Bürgermeister Christoph Ahlhaus (CDU) der FDP vor, nur Ängste zu schüren. Er selber ist für schärfere Sicherheitsgesetze.
Nach dem Urteil gegen die christliche Scheingewerkschaft CGZP fürchten Arbeitgeber deftige Nachzahlungen. Leiharbeiter und Sozialkassen können dagegen hoffen.