Islamist Sami A. konnte nach Tunesien geflogen werden, weil das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen über die geplante Abschiebung unvollständig informiert war
Vor dem Bundesverwaltungsgericht klagte der Frankfurter Internetknoten erfolglos gegen den Bundesnachrichtendienst, gibt aber nicht auf und kündigt bereits neue Klagen an