Das BVerfG sieht keine Pflicht, Wahllisten mit gleich vielen Frauen wie Männern zu besetzen. Ob gesetzliche Vorgaben überhaupt möglich wären, ist offen.
Brandenburg und Thüringen haben die Paritätsgesetze gekippt. Die Präsidentin des Juristinnenbunds will Geschlechtergerechtigkeit weiterhin im Wahlrecht.