■ Landgericht Göttingen verurteilt Mediziner wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Tod zumindest einer Aidskranken verschuldet. Blutkonserven sieben Jahre lang immer wieder nicht auf HIV getestet
■ Günther E. hatte unzureichend getestete Blutspenden freigegeben. Eine Frau war dadurch im vorigen Jahr an Aids gestorben. Das Landgericht Göttingen sah darin eine vorsätzliche Körperverletzung
■ Neuordnungsgesetz zur Krankenversicherung vom Bundestag abgesegnet. Versicherte müssen nun tiefer in die Tasche greifen. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte kündigt 12.000 Betten in Reha-Kliniken