TROST Nach einem Verlust fällt es vielen schwer, die Ferien zwischen fröhlichen Urlaubern zu verbringen. Immer mehr Reiseveranstalter machen spezielle Angebote
Mittels Vollmachten und Verfügungen lässt sich beizeiten und für den Notfall vorsorgen. Der Bevollmächtigte sollte aber auf jeden Fall darüber Bescheid wissen, was auf ihn zukommen könnte