ARBEITGEBER Die Kirche beansprucht für sich als Arbeitgeber eine Sonderrolle. Streiks gelten als systemfremd, der Lohn soll friedlich ausgehandelt werden. Gewerkschafter sehen das natürlich anders
In Europa beschneiden Eliten die Rechte von Arbeitern, Rentnern, arbeitslosen Jugendlichen und der Mittelschicht. Der neue Klassenkonflikt spaltet den Kontinent.
URTEIL Die Kirchen dürfen weiterhin ihr eigenes Arbeitsrecht anwenden, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden – aber unter strengeren Voraussetzungen, sodass auch Ver.di sich als Sieger fühlt
Streiks passen nicht zur „christlichen Dienstgemeinschaft“ sagen Kirchenvertreter – schlechte Bezahlung offenbar schon. Seit Jahren streiten deshalb Kirche und Ver.di.
SCHLECKER Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück hat die Politik aufgefordert, ehemalige Schlecker-Angestellte bei der Gründung von Genossenschaften zu unterstützen
Viele Städte sind mit den quietschroten Verkaufsbüdchen geradezu überschwemmt: Es ist Erdbeerzeit. Doch wer die Früchte verkaufen muss, hat einen prekären Job.
Oft sind Firmen, die Pflegerinnen beschaffen, arbeitsrechtlich nicht zu belangen. Die osteuropäischen Beschäftigten leiden unter zu langer Arbeitszeit und nächtlicher Bereitschaft.
Die CDU-Arbeitnehmer feiern ihren Sieg, der Wirtschaftsflügel ist über die Mindestlohnpläne empört. Und die FDP macht klar: Mit uns gibts keine allgemeine Lohnuntergrenze.
Kein Streikrecht, keine Tarifverträge: Kirchliche Betriebe sparen sich Sozialstandards - zulasten ihrer Angestellten. Ver.di will dies per Gericht verbieten lassen.
Beschäftigte sprechen über die Situation in kirchlichen Unternehmen. Frank Bsirske geißelt sie auf dem Ver.di-Kongress als "vordemokratische Zustände".