ARBEITGEBER Die Kirche beansprucht für sich als Arbeitgeber eine Sonderrolle. Streiks gelten als systemfremd, der Lohn soll friedlich ausgehandelt werden. Gewerkschafter sehen das natürlich anders
URTEIL Die Kirchen dürfen weiterhin ihr eigenes Arbeitsrecht anwenden, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden – aber unter strengeren Voraussetzungen, sodass auch Ver.di sich als Sieger fühlt
Streiks passen nicht zur „christlichen Dienstgemeinschaft“ sagen Kirchenvertreter – schlechte Bezahlung offenbar schon. Seit Jahren streiten deshalb Kirche und Ver.di.
SCHLECKER Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück hat die Politik aufgefordert, ehemalige Schlecker-Angestellte bei der Gründung von Genossenschaften zu unterstützen
Viele Städte sind mit den quietschroten Verkaufsbüdchen geradezu überschwemmt: Es ist Erdbeerzeit. Doch wer die Früchte verkaufen muss, hat einen prekären Job.
Oft sind Firmen, die Pflegerinnen beschaffen, arbeitsrechtlich nicht zu belangen. Die osteuropäischen Beschäftigten leiden unter zu langer Arbeitszeit und nächtlicher Bereitschaft.
Die CDU-Arbeitnehmer feiern ihren Sieg, der Wirtschaftsflügel ist über die Mindestlohnpläne empört. Und die FDP macht klar: Mit uns gibts keine allgemeine Lohnuntergrenze.
Kein Streikrecht, keine Tarifverträge: Kirchliche Betriebe sparen sich Sozialstandards - zulasten ihrer Angestellten. Ver.di will dies per Gericht verbieten lassen.
Beschäftigte sprechen über die Situation in kirchlichen Unternehmen. Frank Bsirske geißelt sie auf dem Ver.di-Kongress als "vordemokratische Zustände".
In Europa protestieren Hunderttausende gegen harte Einschnitte in den Sozialstaat. In Deutschland tut sich wenig. Die Interessen der einzelnen Gewerkschaften sind zu unterschiedlich.
LOHNUNGLEICHHEIT Dass Frauen in fast allen Berufen weniger verdienen als Männer, hat auch mit einem kulturellen Phänomen zu tun: dem zählebigen Ideal von der „deutschen Mutter“, das Frauen in einen Teufelskreis aus schlecht bezahlten Jobs und Familienfürsorge drängt
REGELSÄTZE Der Armutsforscher Richard Hauser hält die bisherigen Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung von Hartz-IV-Regelsätzen für mangelhaft. Auch das Lohnabstandsgebot findet er falsch und überflüssig
GEWERKSCHAFTEN Während der öffentliche Dienst seine Warnstreiks fortsetzt, will die IG Metall auf Streiks und Tariferhöhung verzichten. Sie setzt auf Sicherung der Arbeitsplätze
Der Unistreik zeigt Wirkung: Einen Tag nach den bundesweiten Protesten stellen in der taz fast alle zuständigen Landesminister den Studierenden Zugeständnisse in Aussicht.