Das Verwaltungsgericht Hannover hat eine Klage gegen das Landeskriminalamt abgewiesen. Die Polizei darf Auskünfte weiterhin ohne Begründung verweigern.
Der niedersächsische Verfassungsschutz soll künftig Jugendliche ab 14 Jahren beobachten dürfen. Dagegen protestieren in Hannover die Jugendorganisationen von Grünen, SPD und FDP