Patienten können bei Ärztepfusch den Mediziner wechseln, sagt das Bundessozialgericht. Eine Krankenkasse in Hamburg stellt diesen Grundsatz nun im Fall einer Zahnarztpatientin mit verpfuschten Kronen vor Gericht in Frage
■ Erfolg für Familienvater und seine drei Rangen: Verwaltungsgericht gab erstmals einer Klage gegen die Rechtschreibreform statt. Das Land Berlin wird nun vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen